1.
Die Marxschen Untersuchungen über das Kapital sind bekanntlich unvollendet. Das Manuskript des dritten Bandes des Kapitals bricht im zweiundfünfzigsten Kapitel mit dem Titel „Die Klassen“ nach wenigen Zeilen unvermittelt ab. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass auch das Kapital Teil einer größeren, unvollendeten Untersuchung über das System der bürgerlichen Ökonomie ist. 1858 sprach Marx von sechs geplanten Büchern: über das Kapital, das Grundeigentum, die Lohnarbeit, den Staat, den auswärtigen Handel und den Weltmarkt. (Vgl. Müller 1978, S. 148ff)
Aus der Stellung des Staates in diesem Vorhaben – Rang vier – lassen sich Rückschlüsse auf die Bedeutung ziehen, die ihm der Marx dieser Zeit beimaß: Er ist so bedeutend, dass er auf jeden Fall in die Untersuchung einbezogen werden muss – immerhin ist es der Staat, der, wie Gerhard Scheit in Anlehnung an Marx schreibt, „dem Warenhüter die Form garantiert, worin er sich von der Ware trennen kann, ohne ihren Wert zu verlieren“ (Scheit 2004, S. 46). Aber er ist nicht so bedeutend, dass er dabei auf den Plätzen eins bis drei rangiert. Im Kommunistischen Manifest von 1848 fiel Marx und Engels zum Staat dementsprechend lediglich die lapidare Feststellung ein: Der Staat ist „nur ein Ausschuss, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisieklasse verwaltet“ (Marx/Engels 1989, S. 14). Eine ähnliche Aussage findet sich auch in der Deutschen Ideologie: „Durch die Emanzipation des Privateigentums vom Gemeinwesen ist der Staat zu einer besonderen Existenz neben und außer der bürgerlichen Gesellschaft geworden; er ist aber weiter nichts als die Form der Organisation, welche sich die Bourgeoisie sowohl nach außen als nach innen hin zur gegenseitigen Garantie ihres Eigentums und ihrer Interessen notwendig gibt.“ (MEW 3, S. 62) Die „Selbstständigkeit des Staats“, wie sie im späten Feudalismus überall zu beobachten war, so Marx und Engels 1845/46, komme nur noch in den Ländern vor, in denen sich die Stände noch nicht vollständig in Klassen verwandelt haben und es kein Teil der Bevölkerung zur Herrschaft über die anderen bringen kann (ebd.) Zum Beispiel in Deutschland. Hier setzte sich die Tradition merkantilistischer Wirtschaftspolitik auch über den Beginn der liberalen Ära hinweg fort [1]. Der Staat bemühte sich auch weiterhin um die Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung. Er hielt das Eigentum im Verkehrswesen, im Bergbau und der Salzgewinnung. Und neben dem aufkommenden Liberalismus behauptete sich eine „organische“ Staats- und Wirtschaftslehre, die auf „deutsche Eigenart“ bedacht war und in Fichtes geschlossenem Handelsstaat von 1800, Adam Heinrich Müllers Schriften oder Friedrich Lists nationalem System der politischen Ökonomie von 1841 ihren Ausdruck fand. Den meisten deutschen Nationalökonomen, so Hans Jaeger, schien auch zum Beginn der liberalen Epoche „ein System angezeigt, das Freihandel im Innern mit Schutzzöllen gegenüber dem Ausland verband“ (Jaeger 1988, S. 67).
In ihrem – wenn auch nicht ganz ungebrochenen – Zukunfts- und Fortschrittsoptimismus hielten Marx und Engels diese deutschen Besonderheiten für eine Art Atavismus, für ein Relikt vergangener Zeiten, das im Zuge der kapitalistischen Entwicklung allmählich von selbst verschwinde. Der Weltmarkt, so begeisterten sich die beiden im Kommunistischen Manifest, gestalte „die Produktion und Konsumtion aller Länder kosmopolitisch“ und entziehe der Industrie „den nationalen Boden“ (Marx/Engels 1989, S. 16f). Die „nationale Einseitigkeit und Beschränktheit“ und die „nationalen Absonderungen und Gegensätze der Völker“, „verschwinden mehr und mehr schon mit der Entwicklung der Bourgeoisie, mit der Handelsfreiheit, der Gleichförmigkeit der industriellen Produktion und der ihr entsprechenden Lebensverhältnisse“. (Ebd., S. 17, 45f)
2.
Tatsächlich wurde das Kommunistische Manifest, das sich streckenweise wie ein affirmativ gewendeter Bericht einer No-global-Gruppe liest, in einer Zeit geschrieben, in der die gerade entstandenen Nationalstaaten schon wieder obsolet zu werden schienen. Das Proletariat begann, sich über Grenzen hinweg zu organisieren, und seine fortschrittlichsten Teile hatten mit dem Vaterland nichts am Hut. Zur Erinnerung: Die schlesischen Weber, die sich 1844 erhoben, wollten kein „anderes Deutschland“ wie die KPD in der Emigration, sie wollten kein „gutes Deutschland“ wie Brecht in seiner Kinderhymne, und sie wollten kein „sozialistisches Deutschland“ wie der Nationalrevolutionär Rudi Dutschke, sondern sie wollten gar keins. Sie wollten, wie es in Heines berühmtem Weberlied heißt, Deutschland das Leichentuch weben.
Auch in anderen Bereichen schienen die gerade geschaffenen neuen Grenzen keine große Bedeutung mehr zu haben: Die Migration nahm Ausmaße an, die an heutige Verhältnisse erinnert; Jahr für Jahr überquerten tausende italienische Saisonarbeiter, die so genannten golondrinas (deutsch: Schwalben), den Atlantik, um in Argentinien die Weizenernte einzubringen und danach wieder nach Hause zu fahren (vgl. Hobsbawm 1989, S. 71); und kurz vor dem Ersten Weltkrieg hatte auch der internationale Handel ähnliche Ausmaße angenommen wie heute. (Heinrich 2001)
Die Formel vom Nachtwächterstaat, mit der diese Entwicklung für den nationalstaatlichen Rahmen beschrieben werden sollte, war dabei zwar immer Lüge. Mit ihr sollte einerseits verschleiert werden, dass der Staat der „Staat des Kapitals“ war. Andererseits sollte kaschiert werden, dass der Nachtwächter der Bourgeoisie, wie Johannes Agnoli das einmal irgendwo erklärt hat, der „Tagespolizist fürs Proletariat“ war. (Die schlesischen Weber wurden bekanntlich genauso wie die Aufständischen der Pariser Kommune zusammengeschossen oder „kartuschiert“, wie man das damals nannte.) Nichtsdestotrotz konnte die Rede vom Nachtwächterstaat einen gewissen Wahrheitsgehalt für sich beanspruchen. Denn: Der Souverän kümmerte sich „über den Schutz des Eigentums hinaus nur wenig um die Wirtschaft“ (Scheit 2001, S. 16). Staat und Kapital, Staat und Gesellschaft waren getrennte Sphären. Polizei, Gericht und Administration waren, wie Marx ausführt, „Abgeordnete des Staats, um den Staat gegen die bürgerliche Gesellschaft zu verwalten“ (zitiert nach: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, S. 384). Oder mit den Worten Eric Hobsbawms: „Der Liberalismus war der Anarchismus des Bürgertums, und ganz wie im revolutionären Anarchismus hatte der Staat in ihm keinen Platz“. (Hobsbawm 1989, S. 59)
3.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte sich also ein Großteil dessen bestätigt, was Marx und Engels freudig vorausgesagt hatten – und den heutigen no globals noch immer den Angstschweiß auf die Stirn treibt. 1. Die nationalen Grenzen hatten an Bedeutung verloren. 2. Der Staat hatte sich aus dem Wirtschaftsleben zurückgezogen. 3. Die Bourgeoisie hatte durch „ihre Exploitation des Weltmarkts“ die „Produktion und Konsumtion aller Länder kosmopolitisch gestaltet“ (Marx/Engels 1989, S. 16). Darüber hinaus wurde der Optimismus, den das liberale Bürgertum bis dahin an den Tag gelegt hatte, von einer Katerstimmung abgelöst. In den 1870er Jahren begann das erste Mal einer der vielen Zeitabschnitte, die von den Zeitgenossen und später von den Historikern als Great Depression bezeichnet wurden. In Deutschland sprach man von der Gründerkrise; D.A. Wells konstatierte 1883 weltweit eine „beispiellose Störung und Depression des Handels“; und Alfred Marshall, der kommende Guru der Wirtschaftswissenschaften, sprach 1888 von einer anhaltenden „Depression der Preise, eine[r] Depression der Zinsen und eine[r] Depression der Gewinne“. (Vgl. Hobsbawm 1989, S. 53, 51, 53) Es zeichnete sich also das ab, was die meisten Marxisten in aufgeregte Spannung versetzt: die große Krise. Die Produktivkräfte waren, wie Heinz Langerhans später formulierte, nicht mehr mit dem liberalen System des Konkurrenzkapitalismus kompatibel. (Langerhans 2004b, S. 26) In dieser Situation bekamen die Alphatiere der Zweiten Internationale – also: Karl Kautsky und Co. –, vorgeführt, dass der historische Materialismus nichts mit der Vorsehung oder der Evolution zu tun hat; ihnen wurde verdeutlicht, dass die Verhältnisse immer noch von den Menschen abgeschafft werden müssen. Das Proletariat, das diesen Job nach der Marxschen Herleitung im Auftrag der Menschheit erledigen sollte, hatte dummerweise keine große Lust auf seine historische Mission. Anstatt die Verhältnisse zum Tanzen zu bringen, schmückten die deutschen Arbeiter ihre Wohnzimmer mit Bildern des „Arbeiterführers“ August Bebel, die sie einträchtig neben das Foto des Kaisers hängten; und russische Arbeiter gingen 1905 mit Bildern von Väterchen Zar auf die Straße, um für bessere Lebensbedingungen zu demonstrieren – und wurden dabei zusammengeschossen.
An Stelle des Proletariats, das den Kapitalismus abschaffen sollte, trat der Staat auf den Plan und schaffte den Liberalismus ab. Unter den Bedingungen des Hochkapitalismus schienen die Experten das Wirtschaftssystem nach dem Vorbild des Merkantilismus reformieren zu wollen. Fast alle nennenswerten Staaten näherten sich – wenn auch in unterschiedlichem Maß – nahezu instinktiv einem Zusammenspiel von Staat und Kapital an, das in Deutschland zwar zurückgedrängt, aber auch in der liberalen Ära nie wirklich verschwunden war. Die unternehmerischen Aktivitäten des Staates nahmen zu, die Staatsausgaben stiegen, und angefangen mit Deutschland und Italien wurden Schutzzölle seit Ende der 1870er Jahre zu einem festen Bestandteil der internationalen Wirtschaftspolitik. Die einzige Ausnahme war Großbritannien.
Neben dieser zunächst nur allmählichen Veränderung des Verhältnisses von Staat und Kapital wandelte sich auch die Struktur der Unternehmen. Das Stichwort lautet „Monopolisierung“. In den Vereinigten Staaten bildeten sich Trusts heraus, in Deutschland entstanden, teilweise unter direkter Einwirkung des Staates, die bekannten Syndikate und Kartelle. Rudolf Hilferding, der Erfinder des Begriffs „Finanzkapital“, hat diese doppelte Strukturveränderung – Staatseingriffe und wirtschaftliche Konzentrationsprozesse – auf die halbwegs brauchbare Formel „organisierter Kapitalismus“ gebracht (Hilferding 1947). Die „unsichtbare Hand“ des freien Marktes, von der Adam Smith spricht, wurde also, wie Hobsbawm bemerkt, nach und nach durch die „sichtbare Hand“ des Staates und der modernen Konzernorganisation ersetzt. (Hobsbawm 1989, S. 75) Damit wurde für das Verhältnis von Staat, Kapital und Gesellschaft im 20. Jahrhundert die Richtung vorgegeben.
4.
Der zentrale Referenzpunkt dieser Entwicklung war die Krise. Wirtschaftliche Konzentration, zunehmende Staatstätigkeit, Schutzzollpolitik usw. waren Krisenlösungsstrategien. Diese Strategien taugten allerdings nur bedingt. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges hat nicht, wie es immer wieder behauptet wurde [2], eine schlimmere Krise verhindert; der Erste Weltkrieg war vielmehr die Krise. Während des Krieges drohten die Produktivkräfte, wie Heinz Langerhans 1934 erklärte, „das auf Lohnarbeit und Kapital beruhende Nationalstaatensystem zu zersprengen“ (Langerhans 2004a, S. 11). Nach dem Krieg und nachdem sich das Projekt Weltrevolution in eine Strategie zur Modernisierung des Vaterlands verwandelt hatte, konnten sie zwar wieder „zu friedlichem Geschäfte“ in das kapitalistische Weltsystem eingezwängt werden. Aber, so Langerhans: „Sobald die bis 1913 angesammelten, im 1. Weltkrieg zerstörerisch entfesselten und seitdem weiter gesteigerten produktiven Kräfte ein paar Jahre einigermaßen in Gang gesetzt waren, trat in den großen Weltkrisen der Gegenwart zutage, dass der Rahmen des auf Lohnarbeit und Kapital beruhenden nationalstaatlichen Gesellschaftssystems bereits zur drückenden Fessel für die Produktivkräfte geworden ist. Zwar gelingt es in den Nachkriegskrisen, sie wieder an das Produktionsverhältnis Lohnarbeit-Kapital und den kapitalistischen Verwertungsprozess zu fesseln, und in den nationalstaatlichen Rahmen einzufügen, aber die Kapazität des industriellen Apparats kann auch in der Prosperität nicht voll ausgenutzt werden.“ (Ebd., S. 18)
Diese Reorganisation des Verwertungsprozesses nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, so lautet Langerhans’ zentrale These, korrespondierte mit einer Veränderung der bis dahin existierenden Formen von Staat und Kapital. Die von den Theoretikern der Zweiten und Dritten Internationale konstatierte Trennung von Ökonomie und Politik, so beschreibt er das Ende der liberalen Epoche des Kapitalismus, wurde mit dem Ersten Weltkrieg endgültig aufgehoben. Der Staat war nicht mehr länger bloß „ideeller Gesamtkapitalist“ oder, wie in der Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg, gelegentliche Steuerungsinstanz. Krieg und Weltkrisen schmolzen Kapital und Staat vielmehr zu „einem einzigen Schutzpanzer“ zusammen: „Aus dem automatischen Subjekt Kapital mit dem Garanten Staat als besonderem Organ ist das einheitliche Staatssubjekt Kapital geworden.“ (Ebd.) Mit anderen Worten: Die Selbstverwertung des Werts – der Vorgang also, auf den Marx mit der Formel „automatisches Subjekt“ verweist – konnte nur noch mit Hilfe des Staates gewährleistet werden. Der Staat verwandelte sich vom liberalen „Nachtwächter“ über den Patron des „organisierten Kapitalismus“ in einen gigantischen Konflikt- und Krisenmanager. Dieses Konfliktmanagement basierte auf mindestens drei Säulen: 1. Die Produktion wurde national beschränkt; die verschiedenen Staaten begannen, sich in wirtschaftlicher Hinsicht voneinander abzuschotten. 2. Der freie Binnenmarkt wurde tendenziell abgeschafft. Der innere Markt – sei es nun der Arbeitsmarkt oder die für den Markt bestimmte Produktion – wurde vom Staatssubjekt Kapital organisiert. 3. Durch die Verschmelzung von Staat und Kapital verlor einerseits die Bourgeoisie ihre bisherige Rolle im ökonomischen Prozess. Andererseits wurde auch die Arbeiterbewegung „im Interesse der Reproduktion der Arbeit“ enteignet. (ISF 1993, S. 3) Noch einmal Langerhans: Das Staatssubjekt Kapital „erzwingt sich das Monopol auf Klassenkampf“; eine „rücksichtslose soziale Pazifierungsaktion mit dem Zweck der ‚organischen’ Einfügung des Kapitalteils Lohnarbeit in den neuen Staat wird eingeleitet“. (Langerhans 2004a, S. 19) Das heißt: Der Marktbürger bourgeois zog sich zugunsten des Staatsbürgers citoyen zurück. Dieser citoyen, den sich die Vordenker der bürgerlichen Gesellschaft nur in dialektischer Einheit mit dem bourgeois vorstellen konnten, konnte nach dem Rückzug seines komplementären, ihn gleichsam mit konstituierenden Widerparts allerdings nicht einfach der citoyen bleiben. Ohne seinen bourgeoisen Charakter ist der citoyen vielmehr der Volksgenosse.
Dieses Staatssubjekt Kapital, von dem Langerhans redet – und das wird oft falsch verstanden –, fand seinen Idealtyp zwar in Deutschland. „Nur in Deutschland“, so erklärt Gerhard Scheit, „wurde jenes einheitliche Staatssubjekt Kapital, von dem Langerhans spricht, vollkommen realisiert“ (Scheit 2000, S. 7); nur in Deutschland zog sich der bourgeois vollständig zugunsten des citoyen zurück und wurde damit zum Volksgenossen. Die Verschmelzung von Staat und Kapital, und darauf weist Langerhans in seinen Gefängnisthesen immer wieder hin, war dennoch keine deutsche Spezialität.
5.
Um die strukturellen Differenzen zwischen den verschiedenen Formen des Staatssubjekts Kapital zu verdeutlichen, ist es möglicherweise hilfreich – und das Folgende ist als Diskussionsvorschlag zu verstehen –, auf Ernst Fraenkels Formel vom „Doppelstaat“ zurückzugreifen und sie aus ihrer Fixierung auf den juristischen Sektor zu lösen. Zur Erklärung: Fraenkel, der vor seiner Verwandlung in den Superstar der staatstragenden Politikwissenschaft marxistisch geschult war, verwies Ende der 1930er Jahre auf ein Strukturmerkmal des „Dritten Reiches“, das in den öffentlichen Diskussionen über den Nationalsozialismus in der Regel nicht beachtet wird. Er beschrieb die Verfassungswirklichkeit des Dritten Reiches für 1936/38 als Nebeneinander eines Normen- und eines Maßnahmenstaates. Der Normenstaat, der nicht mit dem liberalen bürgerlichen Rechtsstaat zu verwechseln ist [3], respektierte seine eigenen Gesetze im Allgemeinen, der Maßnahmenstaat missachtete sie. Im Gegensatz zum Rechtsstaat, in dem die „Gerichte die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Gesetzmäßigkeit“ kontrollieren, kontrollieren im Maßnahmenstaat die „Polizeibehörden die Gerichte unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit“. (Fraenkel 2001, S. 125) Der Normenstaat, so soll Fraenkel hier etwas schematisch wiedergegeben werden, war der Sektor des Eigentums und der Wirtschaft [4]; einer Wirtschaft, die nicht mehr nach dem Modell des liberalen Konkurrenz-Kapitalismus funktioniert, sondern in eine „höher entwickelte Phase des ‚organisierten’ Kapitalismus“ getreten war. [5] Sie basierte, wie er immer wieder betont, auf der „Beeinträchtigung des Eigentumsrechts und der Unternehmensfreiheit“, der „Kontrolle der Konjunkturpolitik“ durch den Staat, einer „Kontrolle der Investitionen“, des Außenhandels, des Börsenwesens usw. (Ebd., S. 225)
Diese Beeinträchtigung – und an dieser Stelle ist Fraenkel zu erweitern – war allerdings nicht nur in Deutschland zu beobachten. Vor dem Hintergrund der Krise hatte sich der klassische bürgerliche Laissez-faire-Staat spätestens in den 1930er Jahren überall mehr oder weniger verabschiedet. Die Vereinigten Staaten, Frankreich, Großbritannien usw. bemühten sich einerseits um eigene Krisenlösungsstrategien, in denen der Staat als Konsument, Arbeitgeber und Planer auftrat: In den USA brachte die Regierung Roosevelt in den 1930er Jahren den New Deal auf den Weg, und selbst im liberalen Großbritannien, das sich der neuen Entwicklung lange Zeit entzogen hatte, wurde der Freihandel, der für die Identität der britischen Wirtschaft bis dahin so bedeutend war wie das Zölibat für das Selbstverständnis des katholischen Priesters, 1931 abgeschafft. Junge britische Konservative wie der spätere Premierminister Harold Macmillan sprachen sich offen für die Einführung der Planwirtschaft aus, und auch gesetzte Beamte der Krone wie Sir Arthur Salter, legten Bücher vor, in denen sie betonten, dass eine geplante Gesellschaft nötig sei, um der Wirtschaftskrise zu entgehen. (Salter 1932)
Andererseits wurden die Staaten, die nicht sofort von der Wehrmacht überrannt wurden, mit dem Zweiten Weltkrieg unfreiwillig in das deutsche Krisenlösungsmodell (Rüstung, Vernichtung von nicht verwertbarem Wert durch Krieg usw.) hineingezogen (vgl. Scheit 2001). Das heißt: Mit der Formel „Normenstaat“ kann auch die Variante des Staatssubjekts Kapital umschrieben werden, die seit den 1930er Jahren beispielsweise in Großbritannien, den USA oder Kanada zu beobachten war. Der Fraenkelsche Normenstaat ist der besorgt-ambitionierte – und aus diesem Grund gelegentlich zum Autoritarismus neigende – Nachfolger des liberalen bürgerlichen Staates. Er erweist seinem liberalen Vorgänger jedoch regelmäßig Referenzen und hält vor allem an einer seiner zentralen Prämissen fest: der Rechtssicherheit bzw. Berechenbarkeit. Diese Berechenbarkeit war im nationalsozialistischen Maßnahmenstaat, der im Deutschland der 1930er Jahre im stetigen Kampf mit dem Normenstaat stand, nicht mehr existent; der Maßnahmenstaat war die Sphäre der Bewegung, der Dynamik, des Eigenengagements; er war das Gebiet der Denunziationen bei der Geheimpolizei, des Pogroms, des vorauseilenden Gehorsams ohne Befehl und des „Drucks von der Straße“. Er war also mit anderen Worten das Spezifikum des Nationalsozialismus.
Franz Neumanns berühmter Behemoth von 1942/44 lässt sich – und darauf hat erstmals Richard Saage hingewiesen – dahingehend lesen, dass dieser Dualismus von kalkulierbarem Recht (Normenstaat) und ad-hoc-Entscheidungen (Maßnahmenstaat) seit dem Ende der 1930er Jahre zu Gunsten des Maßnahmenstaates in Auflösung begriffen war. [6] Die fortschreitende Verzahnung staatlicher, halbstaatlicher, parteipolitischer, privatwirtschaftlicher usw. Institutionen und Strukturen verwischte - wie Martin Broszat in konflikttheoretischer Anlehnung an Neumann ausführt - die Grenze zwischen Staat, Gesellschaft und Partei und erzeugte ein totalitäres Verbundsystem zwischen ihnen. Die stetige „Auflösung des staatlichen Charakters des Regimes, seine progressive Zergliederung in immer neue Aktionszentren, die nach dem Bewegungsgesetz des Führerprinzips jeweils dazu tendierten, benachbarte Kompetenzen aufzusaugen und sich zu verselbständigen, zerstörte [...] zunehmend diese rationale Gesamtorganisation der Herrschaft und verstärkte die partikulare, auf die jeweiligen Ressortzwecke und -ideologien bezogene Egozentrik“. (Broszat 1995, S. 438) Um einerseits – wie es z.B. in Italien passiert ist – die tendenzielle Rückbildung in einen klassischen autoritären Staat unter Beteiligung der alten Eliten zu verhindern [7] und andererseits die drohende Implosion des Regimes zu verzögern, war der NS-Staat auf die permanente Mobilisierung der Volksgemeinschaft angewiesen. Der „Staat Hitlers“ entwickelte sich damit, wie Broszat erklärt, zur Kampfbewegung zurück; er dehnte seinen Einfluss weit in den Bereich der Öffentlichkeit und Gesellschaft hinein aus, allerdings ohne „dass es einer völligen Uniformierung und Bürokratisierung bedurfte“. (Ebd., S. 440, 427)
6.
Was passierte nun nach 1945? Die Legende sagt, dass mit dem Ende des Krieges überall in der westlichen Welt die klassische bürgerliche Gesellschaft, die es auch vor 1933/39 nur noch als Desiderat gab, wieder eingeführt wurde. Der Weltmarkt, der seit den 1930er Jahren zusammengebrochen war, rekonsolidierte sich. In Deutschland wurde die parlamentarische Demokratie reaktiviert. Und in Großbritannien wurde die Pass- und Ausweispflicht, die aus Angst vor deutschen Spionen und Terroristen eingeführt wurde, wieder abgeschafft. Eric Hobsbawm bezeichnet diese Phase der relativen Freizügigkeit nicht zu Unrecht als „golden age of capitalism“.
Tatsächlich lassen sich die Verschmelzung von Staat und Kapital und das Verschwimmen der Grenzen zwischen Staat, Markt und Gesellschaft jedoch nicht einfach per Willensakt rückgängig machen. Die Grundlagen des Wohlstands und der darauf basierenden relativen Freizügigkeit der westlichen Welt waren nicht nur der Krieg und die ungeheure Kaufkraft, die in dieser Zeit angestaut worden war. Das Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit beruhte zugleich auf zwei weiteren Faktoren, die aus dem „Katastrophenzeitalter“ in das „golden age“ herüberragten:
1. Der Sozialpakt zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie, der in den 1930er Jahren in Deutschland teilweise terroristisch, teilweise begeistert und in den westlichen Staaten nicht zuletzt notgedrungen geschlossen wurde, um gegen die Bedrohung durch die faschistische Internationale bestehen zu können, wurde erneuert. In den Ländern, in denen es noch nicht geschehen war, verabschiedete sich das Proletariat nach und nach von seiner revolutionären Rhetorik und bekannte sich nun auch offen zu der Sozialverträglichkeit, die es schon vorher an den Tag gelegt hatte. Im Gegenzug ließ sich die Bourgeoisie ebenfalls aufs Gemeinwohl verpflichten. In Deutschland ließen sich die großen Parteien jetzt auch offiziell Volkspartei nennen. In Italien schlossen die Kommunistische Partei und die Christdemokraten 1976 den so genannten „historischen Kompromiss“, in dem die KPI eine christdemokratische Minderheitsregierung der „nationalen Solidarität“ parlamentarisch unterstützte und dafür mit dem Einzug in die Institutionen des Staates belohnt wurde. Und aus dem Frankreich der frühen 1970er Jahre existieren Bilder von Georges Marchais, dem langjährigen Generalsekretär der KPF, die ihn mit erhobenem Daumen auf einer Planierraupe zeigen, mit der er zum Wohle des Vaterlands eine Siedlung illegaler Einwanderer platt macht. Die früheren Kampforganisationen der Klassen traten also weniger als Interessenvertretungen von Marktbürgern auf, die ihr Marktbürgerdasein, wie das Proletariat in seinen besten Zeiten, teilweise transzendierten, sondern von Staatsbürgern, denen am reibungslosen Funktionieren des Ganzen gelegen war.
2. Der Staat behielt seine Funktion als Konflikt- und Krisenmanager bei. Er trat als Arbeitsbeschaffer, Auftraggeber, Koordinator oder sogar Unternehmer auf. In Deutschland wurde die staatliche Koordination durch den nationalsozialistischen Vierjahresplan bis zu einem gewissen Punkt zurückgenommen, während in Großbritannien und in den USA ein stärker staatsinterventionistischer Kurs gefahren wurde. Das heißt: Die deutsche und die angelsächsische Auffassung über die Rolle des Staates in der Wirtschaft glichen sich nach Ende des Krieges weiter an (vgl. Jaeger 1988, S. 267). Noch 1988 konnte Hans Jaeger erklären, dass die von den Labour-Regierungen begünstigte Ausweitung des öffentlichen Unternehmensbesitzes in Großbritannien, die französische planification und der schwedische Wohlfahrtsstaat Beispiele „eines inzwischen über die deutschen Verhältnisse weit hinausgehenden Staatsinterventionismus“ sind (ebd.). Und tatsächlich waren die Erfolgsgeschichten der westlichen Staaten im „golden age“ – von Ausnahmen wie Hongkong abgesehen – Geschichten von Industrialisierungen, die „von Regierungen gestützt, überwacht, gelenkt und manchmal auch geplant und gemanagt wurden: von Frankreich und Spanien in Europa bis hin zu Japan, Singapur und Südkorea“ (Hobsbawm 1995, S. 339). Selbst der Weltmarkt konnte nur mit Hilfe des Staates reorganisiert werden: Die Weltbank und der IWF wurden gegründet, um internationale Aufbauinvestitionen zu leisten und die Wechselkurse stabil zu halten; mit Hilfe des GATT sollten Handelsbarrieren durch periodische Verhandlungen reduziert werden.
Hobsbawm, den man manchmal gar nicht genug zitieren kann, fasst diese beiden Faktoren in seinem Zeitalter der Extreme folgendermaßen zusammen: Die westlichen „Vordenker und Entscheidungsträger“ wollten „eine Welt, in der Produktionssteigerung, wachsender Außenhandel, Vollbeschäftigung, Industrialisierung und Modernisierung vorherrschten, und alle von ihnen waren willens, dies, wenn nötig, durch systematische staatliche Kontrolle […] und über die Zusammenarbeit mit der organisierten Arbeiterschaft zu erreichen, solange diese nicht kommunistisch war. Das Goldene Zeitalter des Kapitalismus wäre ohne den Konsens, dass die Wirtschaft des privaten Unternehmertums […] vor sich selbst gerettet werden musste, nicht möglich gewesen.“ (Ebd., S. 345) Das heißt: Der Liberalismus, den nahezu alle Beobachter nach 1945 in der westlichen Welt zu erkennen glaubten, war ein simulierter Liberalismus. Er war der Liberalismus des starken Staates oder, um mit Ernst Fraenkel zu sprechen, der Liberalismus des weiterhin bestehenden Normenstaates. [8]
7.
1972 veröffentlichte der Club of Rome seinen berühmten Bericht über die „Grenzen des Wachstums“ (Meadows/u. a. 1972). Egal, ob die Aussagen dieses Berichts im Einzelnen stimmen, spricht aus ihnen doch die Erkenntnis, dass das „Goldene Zeitalter“ an sein Ende gekommen war. Die im Krieg angestaute Kaufkraft war aufgebraucht, die seit den großen Zusammenbrüchen betriebene Krisenlösung in Permanenz versagte. Mit anderen Worten: Das Krisenmanagement war selbst in eine Krise geraten. Die Zauberformeln, mit deren Beschwörung die Krise „bewältigt“ werden sollte, hießen „schlanker Staat“ und „Deregulierung“. Die Beispiele sind bekannt: Privatisierung des Schienennetzes in Großbritannien, der Börsengang der Telekom, der Verkauf der Regierungsanteile von Elf Aquitaine. Viel mehr gibt es nicht. Legt man die Staatsquote, also den Anteil der Staatsausgaben am Bruttosozialprodukt, zugrunde, lässt sich nämlich keine eindeutige Tendenz benennen. Es ist vielmehr ein widersprüchliches In- und Nebeneinander von Privatisierung und Verstaatlichung zu beobachten, das eher an eine Umgruppierung als an einen „Rückzug des Staates aus der Wirtschaft“ erinnert. In Großbritannien, das den Globalisierungsgegnern neben den USA als Mutterland der Privatisierung gilt, nahm die Staatsquote zwischen 1990 und 2005 nicht ab, sondern um 1,8 Prozent zu. In Japan waren es 5,5 Prozent, in Frankreich 4,4 und in Deutschland 2,5 Prozent. Gerade in den Staaten, die von gemäßigten Globalisierungsgegnern immer wieder als Vorbild genannt werden, war der entgegen gesetzte Trend zu beobachten: In Schweden ging die Staatsquote zwischen 1995 und 2005 um 4,6 Prozent zurück, in Norwegen waren es sogar 8,1 Prozent. [9]
Weitaus typischer als die Privatisierung von Staatsunternehmen ist für die jüngste Zeit allerdings eine Entwicklung, die mit Staatsquoten nicht beschrieben werden kann: die Abgabe bisheriger Staatsaufgaben an „die Gesellschaft“. Zwischen Görlitz und Eggesin überwacht die Bundespolizei in Kooperation mit der Bevölkerung, die hierzu regelmäßig animiert wird, die Grenze zu Polen. Die Deutsche Bahn lässt einen Teil ihrer Bahnhöfe inzwischen mit Hilfe von Bahnhofspatenschaften reinigen – Bürger erklären sich bereit, Bahnhöfe ohne Bezahlung sauberzumachen. Und in nahezu jeder größeren Stadt gibt es mittlerweile eine Freiwilligenagentur, die von staatlicher Seite unterstützt wird und die Pest des Ehrenamtes koordinieren soll.
Anders als von den Globalisierungsgegnern immer wieder behauptet, wird das Programm für diese Entwicklung nicht von einer neuen Form des Liberalismus geliefert, sondern vom Kommunitarismus. Wenn Altkanzler Schröder, Tony Blair und Co. von der Zivilgesellschaft sprechen, die einen Großteil dieser früheren Staatsaufgaben übernehmen soll, beziehen sie sich nicht auf die societas civilis, die Hegel einst mit „bürgerliche Gesellschaft“ übersetzte, sondern auf die civil society des Kommunitarismus. Dieser Kommunitarismus ist das Gegenteil des Liberalismus. Seine civil society entsteht nicht, wie es vor einigen Jahren in einer Debatte über die Frage „Wer oder was ist die Zivilgesellschaft?“ hieß, „wo Menschen ihr Schicksal in die Hand nehmen“ oder „Frauen, Homosexuelle, so genannte Behinderte“ „Lobbypolitik für Gerechtigkeit“ betreiben. (Sven 2004, S. 35) Im Zentrum der kommunitaristischen Agitation steht vielmehr „das Plädoyer für die Übernahme sozialer Verantwortung, Bürgersinn, gemeinschaftliche Selbstorganisation und Bürgerengagement gegen antisoziales und gemeinschaftsschädigendes Verhalten, kurz: für eine mobilisierte Gesellschaft, die auf der Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, gegenseitiger Kontrolle und der freiwilligen Unterordnung der Individuen unter das Gemeinwohl beruht“. (Plättner 2005, S. 37) Das heißt: Im Unterschied zur liberalen bürgerlichen Gesellschaft, in der das soziale Engagement zum guten Ton gehörte, handelt der Bürger in der kommunitaristischen Zivilgesellschaft nicht mehr als philanthropischer bourgeois, der, wenn er gläubig war, das Ehrenamt vor allem ausübte, um sein eigenes Seelenheil zu retten. Er steht vielmehr, wie die intermediären Organisationen und Vermittlungsinstanzen des Normenstaates, im Dienst an der Gemeinschaft. Anders als im Normenstaat werden die politischen und sozialen Konflikte inzwischen jedoch immer weniger durch spezielle Institutionen (Gewerkschaften usw.) vermittelt und integriert. Die Gemeinwohlverantwortlichkeit hat sich vielmehr diversifiziert, sie hat sich auf viele Schultern verteilt. Der Staat hat sich mit anderen Worten in die Köpfe der Menschen outgesourct. „Nicht der omnipräsente Staat ist stark“, so brachte der Altkanzler diese neue Entwicklung vor einigen Jahren affirmativ auf den Punkt, „sondern der aktive und aktivierende Staat.“ (Zit. nach BGR Leipzig 2003, S. 33)
Aus diesem Merksatz spricht die Sehnsucht nach Fraenkels flexiblem und effizientem Maßnahmenstaat. In der Krise des Etatismus scheinen sich unter demokratischen Vorzeichen gerade diejenigen Momente des Nationalsozialismus zu reaktivieren, die besonders „modern“ und ihrer Zeit voraus waren: das Abstellen auf die Unmittelbarkeit von Herrschaft, eine breite Bürgerbeteiligung und einen äußerst flexiblen (Selbst-)Verwaltungsapparat, der gerade dadurch zu seiner mörderischen Effizienz gelangen konnte, dass er weder durch langwierige Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse noch durch das Warten auf explizite Führerbefehle gehemmt wurde – sondern den Führer- und Volkswillen erahnen und in Eigeninitiative in die Tat umsetzen konnte.
Dieser Maßnahmenstaat, der in den 1930er und 1940er Jahren noch eine deutsche Spezialität war, wird jedoch längst nicht mehr von der Maginotlinie aufgehalten. Lange bevor die Begriffe Kommunitarismus und Zivilgesellschaft, mit denen ein neuer Terminus für die deutsche Idealvorstellung eines Ausgleichs von Arbeit und Kapital, Individuum und Gemeinschaft importiert wurde, in Deutschland auftauchten, wurden sie im akademischen Betrieb Großbritanniens und der USA diskutiert. Es gibt dabei allerdings mindestens einen zentralen Unterschied zwischen Deutschland bzw. den Ländern, die sich an Deutschland orientieren, und den klassischen liberalen Staaten, in denen der Normenstaat auch in Krisensituationen weitaus freizügiger war als Deutschland im liberalen Zeitalter: Während hierzulande nahezu keine Kritik am Kommunitarismus formuliert wird (der Kommunitarismus wurde in Deutschland von Anfang an parteiübergreifend rezipiert und hatte Anhänger sowohl in der SPD und bei den Grünen, als auch in der CDU und bei der PDS), existieren in den USA und auch Großbritannien nach wie vor erstaunliche liberale Gegen- und Resistenzkräfte, die sich dem Gemeinschaftstrend des nachbürgerlichen Zeitalters – und damit der Globalisierung deutschen Denkens – entgegenstellen.
8.
Die Ausweitung des Staates in die Gesellschaft markiert zugleich den tendenziellen Zerfall von Staat und Markt. [10] Vor dem Hintergrund der Krise – eines Überangebots an Arbeitskraft, der zunehmenden Überflüssigkeit der Menschen und des Verschwindens von freien Marktsubjekten und Klassengegnern, die den status quo in Frage stellen – appellieren die depravierten Einzelnen an den Staat, der sie doch alle sind. Wenn jedoch alle der Staat sind, ist niemand der Staat. Ebenso wie die Unternehmen, die sich aus Angst vor dem eigenen Untergang zu Kartellen und Oligopolen zusammenschließen, müssen auch die menschlichen Elementarteilchen, die sonst nichts mehr erkennen können, erkennen: „Allein machen sie dich ein!“ Auch sie können nicht mehr auf die Selbstheilungskräfte des Marktes und die eigenen Fähigkeiten vertrauen; auch sie versuchen, ihrem Glück nachzuhelfen. Sie organisieren sich dementsprechend in Banden, Gangs und Rackets, die in Interaktion mit anderen Banden, Gangs und Rackets treten und Gruppenloyalität über Gesetzestreue stellen. Der Verkäufer von Arbeitskraft oder anderen Waren muss es als Gnade empfinden, überhaupt arbeiten oder liefern zu dürfen. Diese Gnade verlangt nach einer Gegenleistung: Jungunternehmer, Werbezeichner und Prolet müssen ihre persönliche Treue und Dankbarkeit beweisen, ihre Freizeit der Firma opfern und ihrem Vorgesetzten, dem Großabnehmer oder dem Chef des Gewerbeamtes jederzeit als Seelentröster, Squash- und Trinkpartner zur Verfügung stehen. Mit anderen Worten: „Die bürgerliche Gesellschaft, die ihrem Begriff nach die Versammlung von freien Individuen war, die nur den Gesetzen des Marktes gehorchen müssen, bildet sich zurück in ein Geflecht von Unter- und Überordnung und persönlicher Abhängigkeit.“ (Pohrt 1992, S. 248)
Gleichzeitig wird der Staat, der durch seine Verankerung in den Menschen nahezu allmächtig erscheint, durch die Herausbildung der in Konkurrenz zueinander stehenden und gelegentlich miteinander kooperierenden Banden, Gangs und Rackets permanent in Frage gestellt. Franz Neumann beschrieb den nationalsozialistischen Bandenstaat dementsprechend als Unstaat oder als zerfallenden Staat. Er irrte sich mit seiner Aussage über den Zerfall des Staates dabei zwar in Hinblick auf den Nationalsozialismus. Die freund-feindschaftlich zueinander stehenden Rackets blieben im Dritten Reich bis zum Schluss in das Ganze des Staates integriert; der Nationalsozialismus brach nicht zusammen, sondern musste von außen zum Einsturz gebracht werden. Er beschreibt damit trotzdem eine nahezu überall zu beobachtende Tendenz. In zahlreichen Regionen der Dritten Welt ist dieser Zerfall bereits in vollem Gang: Große Teile Afrikas sind unter der Kontrolle konkurrierender warlords; der so genannte palästinensische Staat, der Libanon, das Kosovo, und die vermeintlich befreiten Teile Tschetscheniens sind gangland. Hier herrschen die Rackets, die im Wortsinn Verbrecherbande und Wohltätigkeitsverein sind; hier herrscht der permanente Ausnahmezustand; hier werden Staatlichkeit und Markt nach ihrem Zerfall fortgeführt. Adornos bekannter Ausspruch, dass der Mythos gerade in seiner Allmacht – in diesem Fall der Staat, der aufgrund seiner Ausweitung in die Menschen omnipräsent zu sein scheint – „ganz schwach“ ist (Adorno 1998, S. 391), lässt sich als Hinweis auf diese Entwicklung lesen. Er hat allerdings auch eine zweite Bedeutung, die Adorno weit näher gelegen haben dürfte: Ebenso wie die Bibel nicht von Gott, sondern von Menschen geschrieben wurde, wurde auch der Staat, den Hobbes mit den biblischen Ungeheuern Leviathan und Behemoth beschrieb, von den Menschen geschaffen. Und was die Menschen schaffen – daran kann gar nicht genug erinnert werden –, sollte von ihnen auch wieder abgeschafft werden können.
Der Text basiert auf einem Vortrag, den der Autor im Mai 2007 in Mühlheim/Ruhr gehalten hat.
Anmerkungen:
[1] Zum folgenden vgl. Jaeger 1988, S. 61ff.
[2] Vgl. den Hinweis bei Scheit 2001, S. 29.
[3] So erklärt Fraenkel, dass „die Betätigung der Bürokratie, die Eingriffe in das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte darstellen, vom Normenstaat vollzogen werden, obwohl solche Eingriffe die vormals bestehende Freiheitssphäre beeinträchtigt haben“. Fraenkel 2001, S. 237.
[4] Dieser Schematismus ist in gewisser Weise schon bei Fraenkel zu finden. Er bricht allerdings immer wieder mit ihm, wenn er etwa erklärt: „Da die Kompetenz der Behörden des Maßnahmenstaates rechtlich nicht festgelegt ist, gibt es keinen rechtlich garantierten Zuständigkeitsbereich der Organe des Normenstaates. Existenz und Funktionen des Normenstaates sind nicht vom Recht gewährleistet, sondern beruhen – so paradox dies auch klingen mag – auf der Durchdringung des Staatsgefüges mit nationalsozialistischem Gedankengut.“ Fragen der Wirtschaftspolitik gehören dem Aufgabenkreis des Normenstaates an, „nicht kraft Rechtens, sondern kraft Nationalsozialismus“. Ebd., S. 124f.
[5] Ebd., S. 224. Um Missverständnisse zu vermeiden, betont Fraenkel, dass „die Betätigung der Bürokratie, die Eingriffe in das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte darstellen, vom Normenstaat vollzogen werden, obwohl solche Eingriffe die vormals bestehende Freiheitssphäre beeinträchtigt haben“. Ebd., S. 237.
[6] Vgl. Saage 1997, S. 61ff; Neumann 1984. Schon Fraenkel verwies allerdings darauf, dass der Normenstaat im Rückzug begriffen ist. Fraenkel 2001, S. 50. In einer Rezension zu Neumanns Schrift von 1942 schloss er sich schließlich seinen Ausführungen weitgehend an. Vgl. Alexander von Brünneck: Vorwort des Herausgebers, in: Fraenkel 2001, S. 14.
[7] In Italien blieb der „Doppelstaat“ im Grunde bestehen. Hier war das Gegenteil der deutschen Entwicklung zu beobachten: Hier drängte nicht der Maßnahmenstaat den Normenstaat zurück, sondern umgekehrt.
[8] Auch in dieser Zeit gab es allerdings einen zentralen Unterschied zwischen dem deutschen Normenstaat und anderen Normenstaaten. Während der Bezugspunkt des britischen oder amerikanischen Normenstaates der liberale bürgerliche Staat war, war der Fluchtpunkt des deutschen Normenstaates der nationalsozialistische Maßnahmenstaat, der in Form der Notstandsgesetze als Potenz juristisch verankert wurde.
[9] OECD: Economic Outlook 79, Juli 2006. Die Zahlen finden sich auch unter . Auch in den Staaten, in denen die Staatsquote zurückgeht, muss sich nicht unbedingt ein „Rückzug des Staates aus der Wirtschaft“ vollziehen. Beispiel Italien: Silvio Berlusconi war bis vor kurzem nicht nur Präsident und damit erster Repräsentant des Staates; er ist zugleich bedeutendster Unternehmer Italiens. Während die Staatsquote in Italien zwischen 1990 und 2005 um 5,7 Prozent abnahm (ebd.), dürfte der Staatssektor nie so groß gewesen sein wie in dieser Zeit. Der Grund: Der Unterschied zwischen offiziellem Staatssektor und dem Besitz des Staatspersonals war – und das kann keine Staatsquote ausdrücken – ununterscheidbar geworden. Berlusconi hat sich, um eine Formel aufzugreifen, die Heinz Langerhans 1934 in seinen Gefängnisthesen verwendet hat, „teilweise persönlich dem Staatssubjekt Kapital“ einverleibt. (Heinz Langerhans: Die nächste Weltkrise, S. 21) Diese Entwicklung ist nicht allein auf Italien beschränkt; die so genannten italienischen Verhältnisse sind längst keine italienischen Verhältnisse mehr. Auch hierzulande gibt es kaum einen untragbar gewordenen Staatssekretär, der nicht irgendwann im Vorstand eines privatisierten Staatsbetriebes auftaucht; auch hierzulande gibt es kaum einen höheren Parteifunktionär, der nicht irgendwann im Aufsichtsrat eines großen Automobilkonzerns landet. Diese Entwicklung verweist auf den Übergang von der apersonal-vermittelten Herrschaft zur Bandenherrschaft. Vgl. hierzu Teil 7 und 8.
[10] Zum folgenden vgl. auch Materialien zur Aufklärung und Kritik 2006.
Literatur:
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BGR Leipzig, Das Projekt Zivilgesellschaft, in: Phase 2, Nr. 8/2003.
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Heinrich, Michael, Globalisierung und Protest (Interview), in: Phase2, Nr. 1/2001.
Hilferding, Rudolf, Das Finanzkapital[1909], Berlin 1947.
Hobsbawm, Eric, Das imperiale Zeitalter 1875-1914, Frankfurt am Main 1989.
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Initiative Sozialistisches Forum (ISF), Materialismus und Barbarei, in: Kritik und Krise, Nr. 6/1993.
Jaeger, Hans, Geschichte der Wirtschaftsordnung in Deutschland, Frankfurt am Main 1988.
Langerhans, Heinz, Die nächste Weltkrise, der zweite Weltkrieg und die Weltrevolution [1934], in: ders., Staatssubjekt Kapital, Halle 2004a.
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Marx, Karl/Engels, Friedrich, Die deutsche Ideologie, in: MEW 3, Berlin 1959, S. 9-530.
Marx, Karl/Engels, Friedrich, Manifest der Kommunistischen Partei [1848], Berlin 1989.
Materialien zur Aufklärung und Kritik, Die schlechte Aufhebung der bürgerlichen Gesellschaft, in: CeeIeh, Nr. 137/2006.
Meadows, Denis L./u. a., Die Grenzen des Wachstums, München 1972.
Müller, Manfred, Auf dem Wege zum „Kapital“, Berlin (Ost) 1978.
Neumann, Franz, Behemoth [1942/44], Frankfurt/Main 1984.
Plättner, Thomas, Volksgemeinschaft reloaded, in: Phase 2, Nr. 15/2005.
Pohrt, Wolfgang, Durchbruch der deutschen Außenpolitik in die gleiche Richtung, in: ders., Das Jahr danach, Berlin 1992.
Saage, Richard, Faschismustheorien [1976], 4. Auflage, Baden-Baden 1997.
Salter, Arthur, Recovery, London 1932.
Scheit, Gerhard, Die Meister der Krise, Freiburg 2001.
Scheit, Gerhard, Suicide Attack, Freiburg 2004.
Scheit, Gerhard, Totalität und Krise des Kapitals, in: Streifzüge, Nr. 4/2000.
Sven, Was Volkt?, in: CeeIeh, Nr. 1/2004.
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